Hierzu zählen u.a. Rezepturverwaltungs- und Dosiersysteme, Abfüll- und Verpackungsmaschinen sowie Banderolier-Systeme für das Aufbringen von Steuerbanderolen, so wie sie ab dem 01.07.2022 u.a. bereits für nikotinhaltige Produkte verpflichtend sein werden